Home
    der Bezirksverband
    Historie
    Traditionsbanner
    Vorstand
    Fachgruppen
    Berliner Umweltpreis

    Gärten und Lauben
    Garten, aber wie?
    Kleingartenanlage

    Kontakt
    Sprechstunden
    Bekanntmachungen
    Koloniesommerfeste

    Satzung
    Impressum
    Downloads

    ext. Links
    Landesverband
    Bundesverband

Garten aber wie?

Wie werde ich Kleingärtner / in

Wir können Ihnen dabei helfen, dass kann schneller gehen als Sie denken, manches ist einfacher wie es von weitem scheint. Die Kolonievorstände und der Verband sind bemüht, die freiwerdenden Pachtgrundstücke, übergangslos weiter zu verpachten.
Kurz soll der Überblick sein, ohne ins Detail zu gehen.
Durch Ihre Bewerbung um einen Kleingarten in einer Kleingartenanlage Ihrer Wahl, könnte Ihre Bewerbung gelingen. Immer wieder werden Kleingärten durch Kündigungen und Todesfälle frei.
Der BV Süden besteht aus 95 Kleingartenanlagen mit mehr als 9600 Unterpächtern.
- Die Kleingärten sind Pachtgrundstücke, die mit einem Unterpachtvertrag den Interessenten zur Nutzung überlassen werden.
- Der Wert der Gartenlauben und der Aussenanlagen sind von Sachverständigen des Bezirksverbandes festgestellt worden, so dass „feste“ Werte, schriftlich für Ihre Kaufvorstellungen vorliegen.
- Kosten entstehen natürlich auch für Sie.
Neben dem Pachtzins für die gepachteten Quadratmeter der Parzelle, müssen Sie auch anteilig den Pachtzins für die Gemeinschaftsfläche tragen. Zu den Gemeinschaftsflächen zählen Rahmengrün, Wege, Vereinsheim, Festplatz usw.. Ausserdem müssen öffentlich rechtliche Lasten entrichtet werden, sowie Vereinsbeiträge, die in jeder Kleingartenanlage unterschiedlich sein können. Andere jährlich wiederkehrende Kosten sind Wasser, Strom und Abwasser. Näheres erfragen Sie bitte beim Kleingarten Vorstand.
- Haben Sie sich für eine Kleingartenanlage entschieden, werden Sie in die Bewerberliste eingetragen. Wenn Sie nach dieser Liste an der Reihe sind, wird der Vorstand mit Ihnen Verbindung aufnehmen und einen
Unterpachtvertrag vorbereiten.
- Dieser Vertrag wird dem Vorstand des Bezirksverbandes zum endgültigen Abschluss vorgelegt und unterzeichnet.
- Die Kleingartenanlagen (KGA), haben eine Geschäfts- und Kleingartenordnung, die als Leitfaden für die Nutzung des Kleingartens in der KGA genutzt wird.

Wir wünschen Ihnen bei Ihre Suche nach einem Kleingarten viel Glück.
Der Bezirksverbandsvorstand