Jeden Monat erscheint von unserer Bezirksgartenfachberatung ein Newsletter. Darin werden nicht nur aktuelle Gartenthemen, sondern auch Themen zur Vernetzung der Gartenfachberatungen untereinander und mögliche Gemeinschaftsaktionen in euren Kleingartenanlagen vorgestellt.

Darüber hinaus stellen wir euch hier den Berliner Gartenbrief des Pflanzenschutzamtes und die Gartentipps des Landesverbandes als Download zur Verfügung. 


Newsletter der Bezirksgartenfachberatung des BV-Süden

August 2026

Anfang Juli war ich in der Kleingartenanlage „Zur Rose“ und wurde von der dortigen Gartenfachberatung durch mehrere Gärten geführt. Mit gutem Beispiel geht sie für ihre Anlage im eigenen Garten voran, berät mit guten Tipps und einer sympathischen Nachdrücklichkeit. Die Pachtenden dort unterstützen sich zum Teil untereinander, wenn mal eine dritte Hand gebraucht wird oder durch Schicksalsschläge der Garten mal ein Jahr weniger Aufmerksamkeit bekommen kann. Es war toll zu sehen, wie es gelingen kann. Vielen Dank für den Einblick! Diesen Monat wurde ich in eine weitere Anlage eingeladen und bin gespannt, was mich dort erwartet. Gerne komme ich auch für eine Anlagenbegehung und Austausch zu aktuellen Errungenschaften und Herausforderungen zu euch. Schreibt mich gerne an und wir verabreden einen Termin, am besten mit Gartenfachberatung und Vorstand.

Aktuell finden in vielen Anlagen Gartenbegehungen statt. Stoßt ihr dabei häufiger auf das gleiche Problem? Oder seid ihr bei einer bestimmten Sache immer unsicher? Meldt euch bei mir! In der Durchsicht der letzten drei Gartenordnungen des BVs habe ich nicht viel gefunden, was unter die Ausrede: „Das galt damals noch nicht, als ich meinen Vertrag unterschrieben habe!“ fallen könnte. Bei der Auseinandersetzung mit dieser Thematik fiel auf, dass es häufig nicht klar ist, welche Gartenordnungen (GO) wann Bestand haben/herangezogen werden müssen. Daher hier kurz eine kleine Unterscheidung: 

  • Für den Unterpachtvertrag gilt die GO des BV Süden, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültig war. Einige Anlagen oder Parzellen weisen Besonderheit auf. Diese könnt ihr beim BV oder eurem Vorstand erfragen. Darüber hinaus gilt immer das Bundeskleingartengesetz (seit 1983) aus welchem gefolgert wurde, dass mindestens 1/3 des Gartens der Selbstversorgung dienen soll. 
  • Eure KGA kann aber zusätzlich Auflagen in ihrer eigenen GO einführen, um sich als Anlage z.B. besonders ökologisch zu verhalten. Hier gilt immer die aktuelle Version! 

Warum dieser Unterschied? An eurer Vereinsgartenordnung könnt ihr immer mitwirken, Änderungsanträge einreichen und eure Stimme auf den Versammlungen einfließen lassen. Sie ist deutlich dynamischer als die GO des BV. Diese bietet den Rahmen, dem sich alles unterordnen muss. Sollte euer Verein also z.B. in der GO stehen haben, dass ihr 5 Obstbäume pflanzen sollt, dann sollten auch 5 Obstbäume gepflanzt werden. Selbst wenn die GO des BV dies nicht explizit vorsieht, so schließt sie es auch nicht aus. 

Ab August wird nur noch geerntet? Mitnichten! Schaut mal in die Gartentipps des Landesverbandes, wo Anregungen für späte Aussaaten gegeben werden. Gerne HIER (https://www.gartenfreunde-berlin.de/gartenfachberatung/monatliche-tipps) für euren Aushang herunterladen. Darüber hinaus solltet ihr euch jetzt Gedanken machen, welche Bäume, Sträucher oder Stauden ihr im Herbst neu pflanzen wollt. So könnt ihr eine Bestellung bei der lokalen Baumschule eurer Wahl aufgeben, um im Herbst nicht nehmen zu müssen, was übrig ist. Wer im Oktober/November pflanzt, gibt der Pflanze die Möglichkeit bereits in diesem Jahr anzuwurzeln und auch im nächsten Jahr gut wurzeln zu können, bevor die Hitze kommt. Achtet beim Pflanzen auf die richtige Pflanztiefe, das Anlegen eines Gießrings sowie das regelmäßige mulchen des Bodens, um den Wurzelraum locker und feucht zu halten.

Haltet auch euch frisch und immer gut gewässert und kommt gut durch den August!

Julia