Kleingarten, aber wie?


Wie werde ich Kleingärtner/in?

  • Es kann schneller gehen als Sie denken!
  • Manches ist einfacher, als es von Weitem scheint!

Die Vorstände der Kleingartenanlagen (KGA) und der Verband sind bemüht, die frei werdenden Kleingärten möglichst übergangslos weiter zu verpachten.

Erste Informationen - kompakt zusammengefasst - lesen Sie in unserem Flyer

Kleingärtner werden - aber wie?


  • Wie bewerbe ich mich um einen Kleingarten?
  • Für die schriftliche Bewerbung benutzen Sie bitte das Formular "Bewerbung um einen Kleingarten" in unserem Downloadbereich. Die Anschriften der einzelnen Kolonien finden Sie unter dem Stichpunkt "Kleingartenanlagen".
                                                                                
    Den ausgefüllten Bewerbungsbogen geben Sie bitte persönlich beim Kolonievorstand der von ihnen ausgesuchten Kleingartenanlage ab.
    In den meisten Anlagen gibt es feste Vorstandssprechstunden. Diese erfahren Sie am „Schwarzen Brett“ oder – soweit vorhanden – auf der Homepage der jeweiligen Kolonie. Oder Sie fragen einen Gartenfreund auf ihrer Wunschanlage und knüpfen dabei gleich die ersten Kontakte.

    Bewerbungen die per Post, per E-Mail oder über unser Kontaktformular eingehen werden weder beantwortet noch bearbeitet oder weitergeleitet!

  • Miete oder Eigentum?
  • Bei den Kleingärten, die der Bezirksverband Berlin-Süden vertritt, handelt es sich um Pachtgrundstücke. Zwischenpächter ist der Bezirksverband Berlin-Süden. Sie könnten ein neuer Unterpächter sein. Alles was sich auf dem Grundstück befindet (Laube, Abwassergrube, Bäume, Sträucher, usw.) ist Eigentum des Unterpächters.

  • Was kostet ein Kleingarten?
  • Der Wert der Gartenlauben und der Aussenanlagen werden von Sachverständigen des Bezirksverbandes festgestellt, sodass "feste" Werte für einen Pächterwechsel vorliegen. Außerdem muss mit einmaligen Kosten (Aufnahmegebühr, etc.) von ca. 300,- Euro gerechnet werden.

  • Wie hoch sind die laufenden Kosten?
  • Für Pacht und Nebenkosten (ohne verbrauchsabhängige Kosten z.B. Wasser und Strom) müssen monatlich ca. 35,- bis 40,- Euro veranschlagt werden.

  • Sie benötigen noch mehr Informationen?
  • Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.
    Broschüre: Kleingärten - Pacht, Recht, Kosten 
    Merkblatt Nr.  6:  Zur Gesetzgebung für das Kleingärtnern

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
    Broschüre: Das bunte Grün - Kleingärten in Berlin
    Informationen der Senatsverwaltung zum Thema: Kleingärten in Berlin

Für die schriftliche Bewerbung benutzen Sie bitte das Formular "Bewerbung um einen Kleingarten" in unserem Downloadbereich. Die Anschriften der einzelnen Kolonien finden Sie unter dem Stichpunkt "Kleingartenanlagen".
                                                                            
Den ausgefüllten Bewerbungsbogen geben Sie bitte persönlich beim Kolonievorstand der von ihnen ausgesuchten Kleingartenanlage ab.
In den meisten Anlagen gibt es feste Vorstandssprechstunden. Diese erfahren Sie am „Schwarzen Brett“ oder – soweit vorhanden – auf der Homepage der jeweiligen Kolonie. Oder Sie fragen einen Gartenfreund auf ihrer Wunschanlage und knüpfen dabei gleich die ersten Kontakte.

Bewerbungen die per Post, per E-Mail oder über unser Kontaktformular eingehen werden weder beantwortet noch bearbeitet oder weitergeleitet!

Bei den Kleingärten, die der Bezirksverband Berlin-Süden vertritt, handelt es sich um Pachtgrundstücke. Zwischenpächter ist der Bezirksverband Berlin-Süden. Sie könnten ein neuer Unterpächter sein. Alles was sich auf dem Grundstück befindet (Laube, Abwassergrube, Bäume, Sträucher, usw.) ist Eigentum des Unterpächters.

Der Wert der Gartenlauben und der Aussenanlagen werden von Sachverständigen des Bezirksverbandes festgestellt, sodass "feste" Werte für einen Pächterwechsel vorliegen. Außerdem muss mit einmaligen Kosten (Aufnahmegebühr, etc.) von ca. 300,- Euro gerechnet werden.

Für Pacht und Nebenkosten (ohne verbrauchsabhängige Kosten z.B. Wasser und Strom) müssen monatlich ca. 35,- bis 40,- Euro veranschlagt werden.

Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.
Broschüre: Kleingärten - Pacht, Recht, Kosten 
Merkblatt Nr.  6:  Zur Gesetzgebung für das Kleingärtnern

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Broschüre: Das bunte Grün - Kleingärten in Berlin
Informationen der Senatsverwaltung zum Thema: Kleingärten in Berlin

„Vorsicht, Falle!“


Seit dem 1. September 2023, können Interessenten nachlesen, wie die Übernahme eines Kleingartens korrekt funktioniert. Warum?

Immer wieder sieht man Kleinanzeigen und andere Veröffentlichungen, die den „Verkauf“ von Kleingärten vortäuschen und horrende Preise aufrufen. Solch ein Vorgehen ist unrechtmäßig, denn ein gepachtetes Grundstück kann vom Pächter oder vom Kleingartenverein nicht verkauft werden. Durch diese unlauteren Angebote wird ein schlechtes Licht auf das gesamte Kleingartenwesen geworfen. Um dem entgegenzutreten und Interessenten vor betrügerischen „Angeboten“ zu warnen, veröffentlicht der Landesverband heute zeitlich mit seinen 18 Mitgliedsverbänden einen Informationstext, wie die Übernahme eines Kleingartens richtig abläuft.

Der Landesverband streut die Informationen über Webseite, Mailings, Instagram, Facebook sowie über die Verbandszeitschrift „Gartenfreund“. Die Berliner Bezirksverbände der Kleingärtner tun es ihm gleich, dabei senden sie auch an ihre Mitgliedsvereine zur Information der einzelnen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und für den Aushang in den Kleingartenanlagen.