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Sprechzeiten

  • Sachbearbeitung
  • Montag und Donnerstag von 1100 bis 1300 Uhr und von 1500 bis 1745 Uhr
    für KGA-Vorstände und Unterpächter

    FrauBozdagKleingartenanlagen A - K
    Frau NickschKleingartenanlagen L - Z


    Montag und Donnerstag von 1100 bis 1300 Uhr und von 1500 bis 1600 Uhr
    Außerdem sind wir dienstags von 800 bis 1200 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
    Frau BendigPachtverträge A - K
    Frau Galda 
    Pachtverträge L - Z
    Frau ZierenbergSachbearbeitung Nachlässe und Rechtsanwaltsfälle
    Frau SchemenzMahnwesen
    Frau SchoberBuchhaltung
    Frau GaldaFeuerversicherungen (Feuersozietät, u.a.)
  • Vorstand
  • Montag und Donnerstag von 1600 bis 1745 Uhr

    nur nach Terminvereinbarung unter Angabe des Vorgangs/Sachverhalts

  • Beisitzer
  • Montag und Donnerstag von 1600 bis 1745 Uhr

    Bauanzeigen, z. B. für Lauben und abflusslose Abwassersammelanlagen:
    Bauanzeigen sind persönlich in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Vor Abgabe sind diese vom jeweiligen KGA-Vorstand abzuzeichnen.

  • Fragen zu Abschätzungen
  • 14 tägig am Montag in den "geraden" Kalenderwochen von 1000 bis 1300  Uhr

    mit Voranmeldung

     

Montag und Donnerstag von 1100 bis 1300 Uhr und von 1500 bis 1745 Uhr
für KGA-Vorstände und Unterpächter

FrauBozdagKleingartenanlagen A - K
Frau NickschKleingartenanlagen L - Z


Montag und Donnerstag von 1100 bis 1300 Uhr und von 1500 bis 1600 Uhr
Außerdem sind wir dienstags von 800 bis 1200 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
Frau BendigPachtverträge A - K
Frau Galda 
Pachtverträge L - Z
Frau ZierenbergSachbearbeitung Nachlässe und Rechtsanwaltsfälle
Frau SchemenzMahnwesen
Frau SchoberBuchhaltung
Frau GaldaFeuerversicherungen (Feuersozietät, u.a.)

Montag und Donnerstag von 1600 bis 1745 Uhr

nur nach Terminvereinbarung unter Angabe des Vorgangs/Sachverhalts

Montag und Donnerstag von 1600 bis 1745 Uhr

Bauanzeigen, z. B. für Lauben und abflusslose Abwassersammelanlagen:
Bauanzeigen sind persönlich in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Vor Abgabe sind diese vom jeweiligen KGA-Vorstand abzuzeichnen.

14 tägig am Montag in den "geraden" Kalenderwochen von 1000 bis 1300  Uhr

mit Voranmeldung