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Sprechzeiten

  • Sachbearbeitung
  • Montag und Donnerstag von 1100 bis 1300 Uhr und von 1500 bis 1745 Uhr
    für KGA-Vorstände und Unterpächter

    FrauBozdagKleingartenanlagen A - K
    Frau NickschKleingartenanlagen L - Z


    Montag und Donnerstag von 1100 bis 1300 Uhr und von 1500 bis 1600 Uhr
    Außerdem sind wir dienstags von 800 bis 1200 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
    Frau BendigPachtverträge A - K
    Frau Galda 
    Pachtverträge L - Z
    Frau ZierenbergSachbearbeitung Nachlässe und Rechtsanwaltsfälle
    Frau SchemenzMahnwesen
    Frau SchneiderBuchhaltung
    Frau SchoberVertretung Buchhaltung
    Frau GaldaFeuerversicherungen (Feuersozietät, u.a.)
  • Vorstand
  • Montag und Donnerstag von 1600 bis 1745 Uhr

    nur nach Terminvereinbarung unter Angabe des Vorgangs/Sachverhalts

  • Beisitzer
  • Montag und Donnerstag von 1600 bis 1745 Uhr

    Bauanzeigen, z. B. für Lauben und abflusslose Abwassersammelanlagen:
    Bauanzeigen sind persönlich in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Vor Abgabe sind diese vom jeweiligen KGA-Vorstand abzuzeichnen.

  • Fragen zu Abschätzungen
  • 14 tägig am Montag in den "geraden" Kalenderwochen von 1000 bis 1300  Uhr

    mit Voranmeldung

     

Montag und Donnerstag von 1100 bis 1300 Uhr und von 1500 bis 1745 Uhr
für KGA-Vorstände und Unterpächter

FrauBozdagKleingartenanlagen A - K
Frau NickschKleingartenanlagen L - Z


Montag und Donnerstag von 1100 bis 1300 Uhr und von 1500 bis 1600 Uhr
Außerdem sind wir dienstags von 800 bis 1200 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
Frau BendigPachtverträge A - K
Frau Galda 
Pachtverträge L - Z
Frau ZierenbergSachbearbeitung Nachlässe und Rechtsanwaltsfälle
Frau SchemenzMahnwesen
Frau SchneiderBuchhaltung
Frau SchoberVertretung Buchhaltung
Frau GaldaFeuerversicherungen (Feuersozietät, u.a.)

Montag und Donnerstag von 1600 bis 1745 Uhr

nur nach Terminvereinbarung unter Angabe des Vorgangs/Sachverhalts

Montag und Donnerstag von 1600 bis 1745 Uhr

Bauanzeigen, z. B. für Lauben und abflusslose Abwassersammelanlagen:
Bauanzeigen sind persönlich in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Vor Abgabe sind diese vom jeweiligen KGA-Vorstand abzuzeichnen.

14 tägig am Montag in den "geraden" Kalenderwochen von 1000 bis 1300  Uhr

mit Voranmeldung